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Was leistet der Verein für Lohnsteuerberatung für seine Mitglieder?


Vereinsmitglieder haben Anspruch auf eine ganzjährige und umfassende steuerliche Beratung.

Der Verein erstellt im Rahmen seiner Beratungsbefugnis die komplette Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers oder Rentners und Kindergeldanträgen.
 
 
  • Wir berechnen vorab, die zu erwartende Steuererstattung
  • Wir reichen die Steuererklärung für das Mitglied beim Finanzamt ein
  • Wir führen bei Rückfragen den gesamten Schriftverkehr
  • Wir überprüfen den ergangenen Steuerbescheid des Finanzamtes
  • Wir legen Einspruch gegen abweichende Steuerbescheide ein
  • Wir führen Gespräche mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachgebietsleiter beim Finanzamt
  • Wir beantragen die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
 
  • Wir berechnen und beantragen Kindergeld bei der Familienkasse und legen, wenn nötig Einspruch gegen abweichende Bescheide ein
  • Wir legen bei verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzen vorsorglich, nach vorheriger Absprache Einspruch ein
  • Wir führen Rechtsbehelfsverfahren durch
  • Wir beraten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Folgejahre (steuerliche Vorausplanung)
  • Wir beraten bei der Wahl zur günstigsten Steuerklasse von Ehegatten