Home Über uns Beratungsstellen Leistungen Mitgliedschaft Kontakt
  >  Mitgliedschaft
Wie kann ich Mitglied werden und was kostet mich das?  
 

Bei der Entrichtung des Jahresbeitrages haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins.
Das Vereinsmitglied hat neben der einmaligen Aufnahmegebühr, lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Nach dem Gesetz ist dieser Beitrag, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Beratungsleistung zu entrichten.
Er wird nach dem Einkommen des Mitgliedes sozial gestaffelt.


Ab 2011 gelten die folgenden Beiträge pro Jahr:

Einkommen in €
Jahresbeitrag in €
bis 25.000,-
47,50
bis 30.000,-
68,-   
bis 35.000,-
84,-   
bis 40.000,-
110,-    
bis 45.000,-
125,-    
bis 50.000,-
140,-    
bis 70.000,-
155,-    
bis 90.000,-
170,-    
ab 90.000,-
190,-    

Für Neumitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr von
25,- € erhoben. Für GewerkschafterInnen in einer der DGB Gewerkschaften entfällt die Aufnahmegebühr.

 

 

Neben dem Mitgliedsbeitrag - mit Ausnahme einer einmaligen Aufnahmegebühr - müssen für die weiteren Leistungen des Vereins keine zusätzlichen Gebühren gezahlt werden.

Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist, möglich
.

Einen Termin zu Ihrer individuellen Beratung vereinbaren Sie hier