Über uns
Der Verein für Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - in Braunschweig ist Mitglied im BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Beratungsbefugnis der Lohnsteuervereine
Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte
- aus nichtselbständiger Arbeit
- aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente) und
- aus Unterhaltsleistungen
vorliegen und / oder Einkünfte
- aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
- aus Vermietung und Verpachtung
- aus privaten Veräußerungensgeschäften(z.B. aus so genannten Spekulationsgeschäften)
erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000,- € bei Ledigen bzw. 36.000,- € bei der Zusammenveranlagung von Ehegattennicht übersteigen
In anderen Steuersachen
- bei Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- beim Kindergeld i.S.d. EStG
- bei der Wohnungsbauprämie und
- im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente)
Fazit
Lohnsteuerhilfevereine dürfen heute die überwiegende Mehrzahl aller Arbeitnehmer und Rentner bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung beraten.