Verein für Lohnsteuerberatung e.V.

(Lohnsteuerhilfeverein)

Über uns

Der Verein für Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - in Braunschweig ist Mitglied im BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.

 

Beratungsbefugnis der Lohnsteuervereine

Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte

  • aus nichtselbständiger Arbeit
  • aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente) und
  • aus Unterhaltsleistungen
     

vorliegen und / oder Einkünfte

  • aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus privaten Veräußerungensgeschäften(z.B. aus so genannten Spekulationsgeschäften)
     

erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000,- € bei Ledigen bzw. 36.000,- € bei der Zusammenveranlagung von Ehegattennicht übersteigen

In anderen Steuersachen

  • bei Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • beim Kindergeld i.S.d. EStG
  • bei der Wohnungsbauprämie und
  • im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente)

Fazit

Lohnsteuerhilfevereine dürfen heute die überwiegende Mehrzahl aller Arbeitnehmer und Rentner bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung beraten.